http://www.epapercatalog.com/images/zeit-online-epaper.jpgDer EuGH hat entschieden, dass auch Auslandsdeutschen Bafög zusteht, selbst wenn sie nie in Deutschland gewohnt haben. Geklagt hatte ein Student in den Niederlanden. Auch wer vor Beginn seiner Ausbildung nie in Deutschland wohnte, hat möglicherweise Anspruch auf deutsche Ausbildungsförderung (BaföG) für ein Studium außerhalb Deutschlands. Dies geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg hervor. Der Wohnsitz könne nicht der einzige Maßstab für die für Bafög nötige Verbundenheit mit der deutschen Gesellschaft sein, entschieden die Richter. Mehr...