Sachsen führt Langzeitstudiengebühren ein
Wer seine Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überzieht, muss in Sachsen künftig 500 Euro pro Semester zahlen. So steht es im umstrittenen Hochschulgesetz, das der Landtag beschlossen hat. Außerdem können Studenten nun aus der verfassten Studentenschaft austreten.
Sachsens Studenten müssen künftig wieder genau darauf achten, wie viele Semester ihr Studium schon dauert: Der sächsische Landtag stimmte am Mittwoch für eine umstrittene Novelle des sächsischen Hochschulgesetzes und führte damit Langzeitstudiengebühren wieder ein.
Studenten, die ihre Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überziehen, müssen, abgesehen von individuellen Härtefällen, künftig 500 Euro pro Semester zahlen. In Sachsen legt das Gesetz die Regelstudienzeit für einen Bachelor-Studiengang auf sechs bis acht Semester fest, über die maximale gebührenfreie Studiendauer entscheidet die Hochschule.
Neben den neuen Gebühren hatte ein weiterer Punkt in der Gesetzesnovelle für viel Unmut bei Studentenvertretern und Opposition gesorgt: Das neue Gesetz hebt für Hochschüler in Sachsen die verpflichtende Mitgliedschaft in der verfassten Studentenschaft auf. Die Kritiker sehen darin einen Angriff auf die Hochschuldemokratie.