http://www.epapercatalog.com/images/zeit-online-epaper.jpgVon . Das sollte man bei Auslandsleistungen beachten.
Erasmus-Studenten sind verpflichtet, ein "Learning-Agreement" abzuschließen. In der Lernvereinbarung listet man bereits vor dem Wechsel auf, welche Veranstaltungen man an der Gast-Uni belegen will. Studenten, die auf eigene Faust gehen, sollten ebenfalls mit der Heimat-Uni abstimmen, welche Seminare und Vorlesungen sie besuchen wollen. Wenn die Heimat-Universität damit einverstanden ist, sichert sie zu, die erworbenen ECTS-Punkte nach der Rückkehr anzurechnen. Ein Formular dafür gibt es beim Prüfungsamt oder im Fachbereich. Mehr...