28 juillet 2013
Eltern müssen für Studienabbrecher weiter zahlen
Wer sein Studium abbricht, verliert nicht automatisch den Anspruch auf Unterhalt. Ein Gericht urteilte: Eltern müssen ihren Kindern eine Orientierungsphase einräumen.
Ein Studienabbruch rechtfertigt es nicht automatisch, dass Eltern ihrem Kind den Ausbildungsunterhalt streichen. Beginnt das Kind danach ein anderes Studium, kann ihm weiter Unterhalt zustehen. Denn Eltern müssen ihren Kindern eine Orientierungsphase einräumen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm bereits im Februar entschieden, die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat jetzt aber noch einmal darauf aufmerksam gemacht. Mehr...
Ein Studienabbruch rechtfertigt es nicht automatisch, dass Eltern ihrem Kind den Ausbildungsunterhalt streichen. Beginnt das Kind danach ein anderes Studium, kann ihm weiter Unterhalt zustehen. Denn Eltern müssen ihren Kindern eine Orientierungsphase einräumen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm bereits im Februar entschieden, die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat jetzt aber noch einmal darauf aufmerksam gemacht. Mehr...
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