
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg wirbelt die Regeln für die Förderung deutscher Studenten im Ausland durcheinander. Bislang galt: Wer Auslandsbafög für mehr als ein Jahr bekommen will, muss unmittelbar vor Studienbeginn drei Jahre lang seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland gehabt haben. Diese Regelung verstößt jedoch nach Ansicht der Richter gegen das Recht auf Freizügigkeit. Mehr...