28 juillet 2013
Europäischer Gerichtshof: Auslandsbafög-Regeln verstoßen gegen EU-Recht
Die Regeln für das Auslandsbafög werden sich ändern. Bislang müssen Studenten drei Jahre in Deutschland gelebt haben, bevor sie die Förderung länger als zwei Semester bekommen. Jetzt entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, das verstoße gegen das Recht auf Freizügigkeit.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg wirbelt die Regeln für die Förderung deutscher Studenten im Ausland durcheinander. Bislang galt: Wer Auslandsbafög für mehr als ein Jahr bekommen will, muss unmittelbar vor Studienbeginn drei Jahre lang seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland gehabt haben. Diese Regelung verstößt jedoch nach Ansicht der Richter gegen das Recht auf Freizügigkeit. Mehr...
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg wirbelt die Regeln für die Förderung deutscher Studenten im Ausland durcheinander. Bislang galt: Wer Auslandsbafög für mehr als ein Jahr bekommen will, muss unmittelbar vor Studienbeginn drei Jahre lang seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland gehabt haben. Diese Regelung verstößt jedoch nach Ansicht der Richter gegen das Recht auf Freizügigkeit. Mehr...
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